AGB

Legal

Allgemeine Geschäftsbedingungen

MiDiRa Growth Influencer Consulting · Inhaber: Mikail Ates · Stand: 01.04.2026

§ 1 Allgemeines & Leistungsgegenstand

(1) MiDiRa Growth Influencer Consulting, Am Kremershof 10, 40880 Ratingen (nachfolgend: „MiDiRa") bietet Werbedienstleistungen in den Bereichen Influencer-Marketing, Content-Produktion (UGC), Performance-Kampagnen und strategische Unternehmensberatung (Consulting) an.

(2) MiDiRa agiert als Agentur und schließt Verträge mit Kunden (nachfolgend: „Kunde") ab. Zur Erfüllung der Werbeleistungen bedient sich MiDiRa dritter Dienstleister, insbesondere Influencer, Blogger und Content Creator (nachfolgend: „Influencer"), die als Subunternehmer von MiDiRa tätig werden.

(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

§ 2 Geltungsbereich & Begriffsdefinitionen

(1) Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen MiDiRa und dem Kunden, insbesondere für Kampagnenbuchungen, Consulting-Verträge, Nutzungsrechte-Einkäufe (Buy-outs) und Content-Produktionen.

(2) Es gelten die Definitionen der gängigen Social-Media-Begriffe (z.B. Instagram Story, Reel, TikTok Video, Insights, Whitelisting, Link-Sticker), wie sie in der Branche und in der ergänzenden Kommunikation von MiDiRa verwendet werden.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, MiDiRa stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 3 Vertragsschluss & Kampagnen-Anfragen

(1) Angebote von MiDiRa (auch per E-Mail, WhatsApp oder Telefon) sind freibleibend und unverbindlich (Invitatio ad offerendum). Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail/Messenger ausreichend) oder durch beidseitige Unterzeichnung eines Einzelvertrages zustande.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm bereitgestellten Informationen (Briefings, Links, Produkte) vollständig und korrekt sind.

(3) Die Buchung eines Influencers steht immer unter dem Vorbehalt der finalen Zusage des Influencers.

§ 4 Durchführung von Kampagnen & Briefing

(1) Die künstlerische Umsetzung der Kampagne obliegt dem Influencer im Rahmen des vom Kunden freigegebenen Briefings. Ein Anspruch auf ein spezifisches ästhetisches Ergebnis besteht nicht, sofern die Eckdaten des Briefings eingehalten wurden.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, MiDiRa spätestens 7 Werktage vor dem geplanten Go-Live ein fertiges Briefing zur Verfügung zu stellen.

(3) Sofern eine Freigabeschleife vereinbart wurde, hat der Kunde den Content innerhalb von 24 Stunden nach Übermittlung zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt der Content als freigegeben.

§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) MiDiRa ist berechtigt, nach Vertragsschluss eine Anzahlung von 50 % der Gesamtsumme in Rechnung zu stellen. Diese ist sofort fällig. Die restlichen 50 % werden nach Veröffentlichung der Kampagne fällig.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Kosten für den Versand von Produkten an die Influencer trägt der Kunde. MiDiRa haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Testprodukten beim Influencer.

§ 6 Künstlersozialabgabe (KSA)

Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass bei der Verwertung von künstlerischen Leistungen eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) anfallen kann. Da MiDiRa die Influencer als Subunternehmer beauftragt, führt MiDiRa die KSA ggf. ab und ist berechtigt, diese Kosten dem Kunden eins zu eins weiterzuberechnen, sofern dies im Angebot ausgewiesen ist.

§ 7 Nutzungsrechte (Urheberrecht)

(1) Ohne gesonderte Vereinbarung erhält der Kunde lediglich das Recht, den vom Influencer erstellten Content zum Zweck der Kampagne (Reposten auf eigenen Kanälen) zu nutzen.

(2) Eine Verwendung des Contents für bezahlte Werbeanzeigen (Dark Posts / Whitelisting) oder auf anderen Plattformen bedarf eines gesonderten Buy-outs, der zusätzlich vergütet werden muss.

§ 8 Stornierung & Umbuchung

(1) Storniert der Kunde eine bereits gebuchte Kampagne vor Produktionsstart, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes an.

(2) Nach Produktionsstart oder bei Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Go-Live ist die volle Vergütung (100 %) zu zahlen.

(3) Fällt ein Influencer wegen Krankheit oder höherer Gewalt aus, schlägt MiDiRa einen gleichwertigen Ersatz vor. Der Kunde kann den Vertrag nur kündigen, wenn der Ersatz für ihn nachweislich unzumutbar ist.

§ 9 Lieferantenschutz & Abwerbeverbot

(1) Der Kunde verpflichtet sich, Influencer, die ihm durch MiDiRa vorgestellt wurden oder die im Rahmen einer MiDiRa-Kampagne tätig waren, für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit nicht unter Umgehung von MiDiRa direkt zu beauftragen.

(2) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe von MiDiRa nach billigem Ermessen festgesetzt wird (mindestens jedoch die Höhe der entgangenen Agenturprovision).

§ 10 Haftung

(1) MiDiRa haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet MiDiRa nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(2) MiDiRa übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahme (insb. Wettbewerbsrecht/HWG). Die Prüfung der Werbeaussagen obliegt dem Kunden.

§ 11 Referenznennung

MiDiRa ist berechtigt, den Kunden sowie den für den Kunden erstellten Content (Logos, Markennamen, Kampagnenergebnisse) zeitlich unbegrenzt als Referenz auf der eigenen Webseite und in sozialen Medien zu nutzen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich bei Vertragsschluss widerspricht.

§ 12 Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen (insbesondere Insights, Preise und Strategien) streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ratingen/Düsseldorf.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.